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WALTER RUF
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Aktuelle Neuigkeiten
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E10 & B7 Verträglichkeit
Die neuen Kraftstoffe E10 und B7.
Die Einführung der neuen Kraftstoffe E10 und B7 sorgt für kontroverse Diskussionen und verunsichert viele Autofahrer.
Die gute Nachricht: Bis auf wenige Ausnahmen können sich Opel Fahrer bei diesem Thema entspannt zurücklehnen und müssen sich über Umrüstungen keine Gedanken machen.
Für die meisten Opel Fahrzeuge gilt: mit der Einführung der neuen Kraftstoffe ergeben sich keinerlei Veränderungen.
Als E10 werden neue Ottokraftstoffe mit 10% Ethanolanteil klassifiziert. Deren Einführung, die der deutsche Gesetzgeber ursprünglich noch 2008 für Normal- und Superbenzin vorgesehen hatte, ist derzeit auf unbestimmte Zeit verschoben.
Diese Kraftstoffe mit biogenem Anteil tragen ohne erforderliche Nachrüstungen am Fahrzeug zu einer weiteren Reduzierung von CO2-Emissionen bei.
Der unbedenkliche Einsatz von E10-Kraftstoffen ist in den meisten Opel PKW Modellen sämtlicher Baujahre möglich - zu beachten ist lediglich weiterhin die in der Betriebsanleitung vorgeschriebene Mindest-Oktanzahl.
Ausnahmen sind lediglich die Vectra, Signum und Zafira Modelle mit dem Motor "2.2 Direct" (Motorcode Z22YH). Sie finden die Identifikation in der Zulassungsbescheinigung bzw. im Fahrzeugschein.
Alle anderen Opel Fahrzeuge, die bisher mit Normal oder Super betankt werden mussten, können auch weiterhin mit diesen Kraftstoffen betrieben werden.
Auch der neue Dieselkraftstoff B7 mit 7% Rapsmethylesteranteil kann unter Beachtung der vorgeschriebenen Mindest-Oktanzahl in allen jemals gebauten Opel PKW mit Dieselmotor eingesetzt werden.
Dabei ist es gleichgültig, ob das Fahrzeug über einen serienmäßigen oder nachgerüsteten Opel Partikelfilter verfügt.
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